Fachgebiete
Anlegerschäden und Kapitalmarktrecht
Das Augenmerk unserer Beratungstätigkeit bei wertpapierrechtlichen Fragen ist auf den Schutz der Kapitalanleger gerichtet. Wir beraten und vertreten überwiegend private Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüchen aufgrund sorgfaltswidriger Aufklärung und nicht kundengerechter Veranlagungen in vermögensschädigende Wertpapiere und/ oder Finanzprodukte, wie etwa Aktien, Anleihen, Zertifikate, Investmentfonds und fondsgebundene Lebensversicherungen.
Bau- und Bauvertragsrecht
Wir beraten seit vielen Jahren sowohl Unternehmen aus der Baubranche als auch Bauherren in allen baurechtlichen Fragen und unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Bauwerkverträgen. Zudem vertreten wir unsere Mandanten in Streitfällen sowohl vor Gericht, als auch im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung.
Arbeitsrecht
Aufgrund der ganzheitlichen Beratung unserer Mandanten sind uns aus langjähriger Erfahrung die Besonderheiten des Arbeitsrechts aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht bestens vertraut. Wir beraten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen, bei der Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Dienst- und Werkverträgen, und vertreten sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Aber auch Bereiche wie In- und Outsourcing, sowie die Beratung im Zusammenhang mit Pensionskassensystemen sind von unserem Leistungsspektrum umfasst.
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Der Fokus unserer Beratung ist auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechtes, wie etwa bei Gesellschaftsgründungen, Einbringungen, Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzungen, Unternehmenskäufen oder auch der Liquidation von Unternehmen gerichtet. Wir unterstützen dabei unsere Mandanten bei der Gestaltung und Prüfung der erforderlichen Verträge und Urkunden und sorgen für deren rasche und reibungslose Durchführung im Firmenbuch. Bei spezielleren steuerlichen Fragen können wir zudem auf die Expertise mehrerer Steuerberater, mit denen wir ständig eng zusammenarbeiten, zurückgreifen.
Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Fragen des Marken-, Muster und Urheberrechtes, einschließlich der Durchführung von nationalen, unions- und internationalen Registrierungsverfahren. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, bei der Verletzung dieser Rechte, und/ oder der Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb („UWG“).
Liegenschafts- und Immobilienrecht
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung beim An- und Verkauf von Immobilien, einschließlich der Errichtung, Gestaltung und grundbücherlichen Durchführung von Kauf-, Bauträger- und Schenkungsverträgen. Die dabei übernommenen Treuhandschaften wickeln wir natürlich im Rahmen des elektronischen Treuhandbuches der Rechtsanwaltskammer Wien ab. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten auch bei der Begründung von Wohnungseigentum und der dafür erforderlichen Gestaltung und Errichtung von Wohnungseigentumsverträgen.
Miet- und Wohnrecht
Schon aufgrund unserer laufenden Tätigkeit für Hausverwaltungen gehört die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Beratung in allen Fragen des Miet- und Wohnrechts, einschließlich der Errichtung, Gestaltung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen, sowie von Wohnungseigentumsverträgen, zu einem unserer Schwerpunkte. Daneben sind wir auch laufend mit der Führung von Mietzins- und/ oder Räumungsverfahren, ebenso wie mit der Durchsetzung von Ansprüchen in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, sowohl vor Gericht als auch vor der Schlichtungsstelle betraut.
Pharma- und Arzneimittelrecht
Ein anderer wesentlicher Beratungsschwerpunkt liegt im Pharmarecht, einer in den letzten Jahrzehnten stark wachsenden Spezialmaterie. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur in Fragen der Werbung und des Inverkehrbringens von Arzneien, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und verwandter Produkte, sondern auch im Zusammenhang mit klinischen Studien. Dabei sind wir in diesem Fachgebiet häufig auch mit der Lösung von wettbewerbs- oder kartellrechtlichen Fragen bzw. Rechtsstreitigkeiten betraut.
Transportrecht
Dieses umfasst das Speditions- und Frachtrecht, einschließlich der Spezialmaterien, wie etwa GGBG/ADR. Dabei reicht unser Leistungsspektrum von der Ausarbeitung von Transport-, Fracht- und Speditionsverträgen bis zur Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schließt auch die Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden mit ein.
Zivilrecht
Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des allgemeinen Zivilrechts, so im Besonderen bei der Errichtung und Gestaltung von Verträgen aller Art und der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Ein besonderes Augenmerk unserer Tätigkeit liegt dabei auf dem Erbrecht und der Planung und Gestaltung der für die Bedürfnisse unserer Mandanten maßgeschneiderten Vermögensnachfolge.
Mahnwesen und Inkasso
Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Mahnwesens und Inkassos. Die Beratung und Vertretung umfasst alle Belange von der außergerichtlichen Betreibung bis zur Exekution der Ansprüche unserer Mandanten. Dabei verwenden wir eine individuell adaptierte Software, die sowohl eine effiziente und kostengünstige Betreibung als auch eine nach den Erfordernissen unserer Mandanten entsprechende Auswertung ermöglicht (wie etwa die Auswertung des Zahlungsflusses, Erstellung einer Forderungsstatistik etc.). Zudem besteht die Möglichkeit, die einzelnen Buchungsdaten direkt in die Mandantenbuchhaltung (wie etwa SAP) zu importieren.
Mediation
Mediation ermöglicht eine außergerichtliche Streitbeilegung, indem nicht nur rein rechtliche Aspekte Beachtung finden, sondern die darüber hinaus gehenden Interessen und Motive der Parteien mit einbezogen werden. Der Mediator unterstützt die Parteien im Auffinden von maßgeschneiderten Lösungen, wobei Mediatoren keine Entscheidungsbefugnis zusteht. Die Konfliktparteien alleine entscheiden darüber, ob ein gemeinsam erarbeiteter Lösungsvorschlag ihren Interessen und Vorstellungen entspricht, sodass durch ihn der Konflikt beigelegt werden kann.
Im Vergleich zu einem oftmals zeit- und kostenaufwendigen Gerichtsprozess ermöglicht die Mediation die unbürokratische und schnelle Lösungsfindung. Sie ist daher meist auch die für die Streitparteien wirtschaftlichere Methode zur Konfliktbeilegung.